Anwalt für Gewährleistung in Wien
Mängel an einer gelieferten Leistung, eine verweigerte Nachbesserung, eine offene Forderung: Zivil- und Vertragsrecht wird oft erst dann konkret, wenn eine Vereinbarung nicht eingehalten wird. Als Anwältin für Gewährleistung und Zivilrecht in Wien setzt Michaele Beauer Mängelansprüche und Forderungen durch — außergerichtlich, wenn möglich, gerichtlich, wenn nötig.
Vertrags- & Zivilrecht
Nach einer Werklieferung treten erhebliche Mängel auf, die die vereinbarte Leistung erheblich entwerten. Der Auftragnehmer verweigert sowohl die Verbesserung als auch eine Rückzahlung — für den Auftraggeber bleibt zunächst offen, ob er auf den Kosten sitzen bleibt.
Der erste Schritt war eine formelle Mängelrüge mit Fristsetzung zur Verbesserung. Da der Auftragnehmer nicht reagierte, wurde Preisminderung beziehungsweise Wandlung des Vertrags geltend gemacht. Blieb auch das ohne Erfolg, folgte eine Mahnklage, um die Forderung gerichtlich durchzusetzen.
Der Vertrag wurde rückabgewickelt, inklusive Ersatz der Folgekosten, die durch die mangelhafte Leistung entstanden waren. Der Auftraggeber musste die Kosten der mangelhaften Leistung letztlich nicht selbst tragen.
Bei Gewährleistung und Forderungen zählt vor allem eines: die richtige Reihenfolge der Schritte, weil Fristen im Zivilrecht schnell verstreichen. Michaele Beauer prüft Ihren Fall rasch und rät zur richtigen Vorgehensweise — Mängelrüge, Preisminderung, Wandlung oder Klage —, statt unnötig Zeit oder Ansprüche zu verlieren.
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