Scheidungsanwalt in Wien
Eine Scheidung ist selten nur eine juristische Angelegenheit — es geht um Kinder, Wohnung, gemeinsames Vermögen und die Frage, wie es weitergeht. Als Scheidungsanwältin in Wien begleitet Michaele Beauer Sie durch das gesamte Familienrecht: von der einvernehmlichen Scheidung bis zur strittigen Auseinandersetzung um Obsorge, Kontaktrecht und Unterhalt. Ziel ist immer eine Lösung, mit der Sie und — soweit Kinder betroffen sind — auch sie gut leben können.
Familien- & Scheidungsrecht
Ein Ehepaar mit zwei gemeinsamen Kindern trennt sich nach Jahren der Ehe. Während über die Scheidung selbst rasch Einigkeit besteht, sind Obsorge, Kontaktrecht und Ehegattenunterhalt zunächst heftig umstritten — beide Elternteile wollen die Kinder überwiegend bei sich haben, die Vorstellungen zum Unterhalt liegen weit auseinander.
Statt eines langwierigen Scheidungsverfahrens stand die einvernehmliche Scheidung im Vordergrund: Begleitung beider Seiten zu tragfähigen Kompromissen bei Obsorge und Kontaktrecht, Ausarbeitung einer detaillierten schriftlichen Vereinbarung, die spätere Streitpunkte von vornherein vermeidet, und Vertretung bei der gerichtlichen Scheidungsverhandlung, damit die Vereinbarung auch formal rechtswirksam wird.
Die Ehe wurde einvernehmlich geschieden, mit gemeinsamer Obsorge und einem klar geregelten Kontakt- und Unterhaltsplan, der beiden Elternteilen Verlässlichkeit gibt. Weil die Vereinbarung von Anfang an detailliert und realistisch war, blieben die Beteiligten auch nach der Scheidung gesprächsfähig — ein Ergebnis, das gerade bei gemeinsamen Kindern viel wert ist.
Familienrecht ist selten nur Recht — es ist auch Beziehung, die über die Scheidung hinaus weitergeht, vor allem wenn Kinder betroffen sind. Michaele Beauer setzt deshalb auf eine realistische Einschätzung von Anfang an: Wo eine einvernehmliche Lösung möglich ist, wird sie aktiv verfolgt; wo eine strittige Auseinandersetzung unvermeidlich ist, vertritt sie Ihre Interessen konsequent vor Gericht. Das gilt für Scheidung, Obsorge, Kontaktrecht und Unterhalt gleichermaßen.
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